Die Rolle des Lehnsherren

Lehnsherren unterschieden sich in erster Linie dadurch von Gutsherren, als daß sie nicht reich sein müssen. Ihnen kann zum Beispiel für irgend eine Tat ein Lehen verliehen werden. Bei einem Lehen kann es sich auch um ein Gebäude mit Ländereien handeln (etwa um eine Grenzburg), manchmal jedoch auch um ein Dorf. Tatsächlich werden alle Dörfer, die nicht von Patriziern, denen das Gebiet gehört, verwaltet werden, von Lehnsherren verwaltet. Ihre Rechte und Pflichten unterscheidet sich nicht von denen eines Gutsherren. Ihre Macht wird wie bei den anderen errechnet, nur, daß bei der großen Vollversammlung nicht für sie gestimmt werden kann und die Anzahl ihrer Anhänger durch Zwei geteilt wird.



2004-10-10