Sklaverei und Leibeigenschaft

Die Sklaverei ist in Malkara - ebenso wie im alten Rom - anerkannt und Bestandteil des normalen Lebens. Die Leibeigenschaft ist letzten Endes nichts anderes als eine andere Form der Sklaverei.

Ein Sklave gilt in Malkara als Besitz. Er hat keine Rechte und muß seinem Besitzer gehorchen. Im Gegenzug ist der Besitzer auch fur ale Taten seines Sklaven verantwortlich.8.3

Ein Leibeigener gehört, wie der Name schon sagt, ebenfalls einem Herren. Sie kommen fast nur auf dem Land vor. Im Gegensatz zum Sklaven wohnen viele von ihnen in eigenen Katen und bestellen ,,eigene`` Felder. Anders als ein Pächter muß darf der Leibeigene nur das behalten, was er zum Leben braucht; der Rest geht an seinen Herren. Da Leibeigene letzten Endes nichts anderes als Slaven sind, wird im restlichen Abschnitt nur vn Sklaven gesprochen.

Zum Sklaven kann werden, wer für ein Verbrechen dazu verurteilt wurde, wer in Kriegsgefangenschaft gerät oder wer von einem Sklavenhändler gefangen und verkauft wurde.8.4 Außerdem ist jeder, der in Sklaverei geboren wird, ebenmfalls ein Sklave.

Falls ein Besitzer beschließt, seinen Sklaven frei zu lassen, muß er das bei einer Amts- oder Gerichtsperson (meistens einem Priester der Hunde des Chaos) bestätigen und eintragen lassen. Der Sklave ist danach ein freier Mann. Er hat keine weiteren Ansprüche an den Sklaven. Der allerdings auch nicht an ihn. Eine andere Methode, die Freiheit zu erlangen, besteht darin, daß sich der Sklave frei kauft. Dazu muß er seinem Besitzer so viel Geld geben, wie dieser für ihn auf dem Markt fordern würde. Da Sklaven offiziell keinen Besitz haben, ist das theoretisch nicht möglich. Doch nur wahrhaft hartherzige Besitzer sprechen ihren Sklaven dieses Recht ab.

Ein Freigelassener hat ganz normale Bürgerrechte. Er kann allerdings niemals Patrizier werden. Erst seine Kinder können das. Und wenn es auch heißt, daß vor GEricht alle Leute gleich seien, wird er dort immer weniger Aussichten auf Erfolg haben als ein Freigeborener. (Eine Ausnahme mögen die Richter der Bruderschaft des Schmerzes sein...)

Das Verhältnis der Malkarer zu ihren Sklaven ist recht unterschiedlich; allgemein gilt es in den Städten als unfein, seine Sklaven schlecht zu behandeln. Sicher ist es in Ordnung, seinen Sklaven zu bestrafen (mit Auspeitschungen oder Essensentzug), aber grundlose Mißhandlung wird meistens eher ungern gesehen. Andererseits dürfen Sklaven vor Gericht nur unter Folter aussagen, und jene Sklaven, die in den Schwefelmienen des Ostens arbeiten, haben eine ausgesprochen kurze Lebenswerwartung. Auf der anderen Seite gibt es Sklaven, die durch ihre Position und das Vertrauen ihres Besitzers wie Freigeborene behandelt werden.

2004-10-10